Festwirtschaft (Gastwirtschaft)
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Sie möchten einen öffentlichen Anlass durchführen und dabei Speisen und Getränke ausgeben. Das Regierungsstatthalteramt erteilt Ihnen die Bewilligung. Das Gesuchsfomular können Sie unter dem aufgeführtem Link ausdrucken. Sie finden unter dem Link auch das Gesuchsformular für eine Überzeitbewilligung. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.
Dokumente:
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