Siegelungswesen
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen, das Aufschluss gibt über Aktiven und Passiven der verstorbenen Person sowie der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Die Siegelung ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen, wobei der Todestag selbst nicht mitzurechnen ist. Zuständig für die Siegelung ist die Gemeinde.
Siegelungsorgan der Gemeinde Wengi:
Maja Bächler, Gemeindeverwalterin
Stellvertreterin:
Stefanie Sollberger, Verwaltungsangestellte
Link:
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Dokumente:
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