Meldepflicht für Tageseltern (Tagesmütter und –väter)
Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung
regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht. Tageseltern
haben sich bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu melden
wenn folgende Fälle eintreten:
• Die Betreuung erfolgt gegen Entschädigung (z.B. Geld, Naturalien, Dienstleistungen etc.).
• Die Tätigkeit wird regelmässig ausgeführt.
Aufsicht
Gemäss Artikel 7 PVO (Pflegekinderverordnung) untersteht die Tagespflege der Pflegekinderaufsicht.
Das heisst, alle gemeldeten Tageseltern werden mindestens einmal jährlich von der
für ihre Gemeinde beauftragten Pflegekinderaufsicht besucht. Ausgeschlossen davon sind Tageseltern,
die mit einer Tagesfamilienorganisation (TFO) zusammenarbeiten. In diesem Fall
wird die Aufsicht durch die TFO vorgenommen, nicht durch die Pflegekinderaufsicht.
Meldungen
Die Meldungen sind schriftlich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Stadtplatz 33,
3270 Aarberg, 031 636 30 30, zu richten. Das entsprechende Meldeformular finden Sie unter
www.jgk.be.ch unter der Rubrik „Kindes- und Erwachsenenschutz“.
Fragen
Für Fragen steht Ihnen die Pflegekinderaufsicht Ihrer Gemeinde gerne zur Verfügung:
Béatrice Zwicker-Jenni, Regionaler Sozialdienst, Hauptgasse 12, 3294 Büren a. A., 079 668 71 50.