Die im Grossen Rat beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft.

Ab dem 1. März 2022 muss für das Baubewilligungsverfahren die kantonale Plattform eBau genutzt werden. Das Erstellen von Baugesuchen funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Die Gesuchstellenden registrieren sich vorgängig mit BE-Login, anschliessend sind die Baugesuche elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuchformular sowie alle weiteren Gesuche werden in eBau elektronisch ausgefüllt und generiert. Pläne sowie weitere erforderliche Unterlagen werden im System hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Zusätzlich zur elektronischen Übermittlung müssen zwei Sätze der Unterlagen in Papierform, unterzeichnet der Gemeinde eingereicht werden.

Die Eingabe eines herkömmlichen Baugesuches in Papierform wird ab März 2022 nicht mehr möglich sein.

Während der öffentlichen Auflage können die Akten neu auch in elektronischer Form eingesehen werden. Ein Papierdossier wird jedoch weiterhin bei der Verwaltung zur Einsicht aufliegen. Die Baubewilligung mit einem Plansatz wird dem Gesuchsteller in Papierform zugestellt. Das elektronische Bewilligungsverfahren soll die Abläufe vereinfachen und erfolgt behördenintern vollumfänglich papierlos.

Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: www.be.ch/ebau.