In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi am 13. November 2023 beschlossene

  • Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens

am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Wengi eingesehen, bezogen oder auf der Website www.wengi-be.ch heruntergeladen werden.

Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens