Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Montag, 10. November 2025, 20:00 Uhr, im Schulhaus Reuental, Wengi

Traktanden

1.Finanzplan 2025 – 2030 – Orientierung

2.Budget 2026 – Genehmigung
Festsetzen der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer

3.Bauabrechnung Sanierung 300m – Schiessanlage Scheunenberg – Kenntnisnahme

4.Organisationsreglement des Oberstufenverbandes Rapperswil BE (OgR OSV)
a)Genehmigung Reglement
b)Ermächtigung Gemeinderat

5.Verschiedenes

Gegen das Protokoll der Versammlung vom 12. Mai 2025 sind während der Auflagefrist keine Einsprachen eingegangen. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi vom 10. November 2025 wird vom 17. November 2025 bis 16. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung Wengi zur Einsichtnahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls beim Gemeinderat Wengi schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).

Das Organisationsreglement des Oberstufenverbandes Rapperswil BE, Traktandum 4, liegt 30
Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Wengi öffentlich auf oder ist auf der Website der Einwohnergemeinde Wengi, unter www.wengi-be.ch, zu finden.

Das Budget 2026 ist spätestens ab 27. Oktober 2025 auf der Website der Einwohnergemeinde Wengi, oder kann bei der Gemeindeverwaltung Wengi bezogen werden.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen, welche im Oktober 2025 jeder Haushaltung zugestellt wird.

Rügepflicht (Art. 49 a GG): Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, nach der Gemeindeversammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff VRPG).

Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wengi wohnen, sowie interessierte nicht stimmberechtigte Personen, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Wengi, 30. September 2025 Der Gemeinderat

Unterlagen:

Organisationsreglement Oberstufenverband Rapperswil BE