Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Montag, 11. November 2024, 20:00 Uhr im Schulhaus Reuental, Wengi
Traktanden
- Finanzplan 2024 – 2029 – Orientierung
- Budget 2025 – Genehmigung
Festsetzen der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer - Bauabrechnung Sanierung Janzenhausstrasse – Kenntnisnahme
- Rechnungsprüfungsorgan und Datenschutz
Bestimmen einer externen Revisionsstelle - Wahlen (Gesamterneuerungswahlen)
-7 Mitglieder des Gemeinderates
-Gemeindepräsident*in - Verschiedenes
Gegen das Protokoll der Versammlung vom 13. Mai 2024 sind während der Auflagefrist keine Einsprachen eingegangen. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt.
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi vom 11. November 2024 wird vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung Wengi zur Einsichtnahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls beim Gemeinderat Wengi schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).
Das Budget 2025 ist ab 28. Oktober 2024 auf der Website der Einwohnergemeinde Wengi unter www.wengi-be.ch zu finden oder kann bei der Gemeindeverwaltung Wengi bezogen werden.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen, welche im Oktober 2024 jeder Haushaltung zugestellt wird.
Rügepflicht (Art. 49 a GG): Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff VRPG).
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wengi wohnen, sowie interessierte nicht stimmberechtigte Personen, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Wengi, 1. Oktober 2024
Der Gemeinderat
Unterlagen