Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Montag, 13. November 2023, 20.00 Uhr, im Schulhaus Reuental, Wengi

Traktanden

  1. Polizeireglement der Einwohnergemeinde Wengi – Genehmigung
  2. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens – Genehmigung
  3. Finanzplan 2023 – 2028 – Orientierung
  4. Budget 2024 – Genehmigung
    Festsetzen der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer
  5. Verschiedenes

Gegen das Protokoll der Versammlung vom 15. Mai 2023 sind während der Auflagefrist keine Einsprachen eingegangen. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi vom 13. November 2023 wird vom 20. November 2023 bis 19. Dezember 2023 bei der Gemeindeverwaltung Wengi zur Einsichtnahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls beim Gemeinderat Wengi schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).

In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV) liegen die folgenden Unterlagen (Traktanden 1 und 2) 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Wengi öffentlich auf und können unter www.wengi-be.ch heruntergeladen werden:

– Polizeireglement der Einwohnergemeinde Wengi
– Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens

Das Budget 2024 ist ab 30. Oktober 2023 auf der Website der Einwohnergemeinde Wengi unter www.wengi-be.ch zu finden oder kann bei der Gemeindeverwaltung Wengi bezogen werden.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen, welche im Oktober 2023 jeder Haushaltung zugestellt wird.

Rügepflicht (Art. 49 a GG): Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff VRPG).

Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wengi wohnen, sowie interessierte nicht stimmberechtigte Personen, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Wengi, 2. Oktober 2023

Gemeinderat Wengi