Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Montag, 15. Mai 2023, 20.00 Uhr im Schulhaus Reuental, Wengi

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2022 – Genehmigung
  2. Datenschutz – Jährlicher Bericht Aufsichtsstelle
  3. Verkauf Liegenschaft Schulhaus Scheunenberg, Lyss-Strasse 1, Wengi – Kenntnisnahme von Abrechnungen
  4. Sanierung Janzenhausstrasse
    • Zustimmung zum Projekt
    • Bewilligung Verpflichtungskredit
  1. Verschiedenes

Gegen das Protokoll der Versammlung vom 14. November 2022 sind während der Auflagefrist keine Einsprachen eingegangen. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi vom 15. Mai 2023 wird vom 22. Mai 2023 bis 20. Juni 2023 bei der Gemeindeverwaltung Wengi zur Einsichtnahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls beim Gemeinderat Wengi schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).

Die Jahresrechnung 2022 ist auf der Website der Einwohnergemeinde Wengi unter www.wengi-be.ch zu finden oder kann bei der Gemeindeverwaltung Wengi bezogen werden.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen, welche im April 2023 jeder Haushaltung zugestellt wird.

Rügepflicht (Art. 49 a GG): Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff VRPG).

Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wengi wohnen, sowie interessierte nicht stimmberechtigte Personen, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Wengi, 4. April 2023

Der Gemeinderat