Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Montag, 15. November 2021, 19.30 Uhr, in der Turnhalle der Mehrzweckanlage in Grossaffoltern, Schulhausstrasse 5
Aufgrund der aktuell gültigen Coronamassnahmen kann die Gemeindeversammlung nicht im Schulhaus Reuental durchgeführt werden und findet in der Turnhalle der Mehrzweckanlage in Grossaffoltern statt.
Traktanden
- Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung der Einwohnergemeinde Wengi – Genehmigung
- Finanzplan 2021 – 2026 – Orientierung
- Budget 2022 – Genehmigung
Festsetzen der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer - Liegenschaft Schulhaus Scheunenberg, Lyss-Strasse 1 – Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Verkaufsabklärungen
- Verschiedenes
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi vom 15. November 2021 wird vom 22. November 2021 bis 21. Dezember 2021 bei der Gemeindeverwaltung Wengi zur Einsichtnahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls beim Gemeinderat Wengi schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).
In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV) liegen die folgenden Unterlagen (Traktandum 1) 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Wengi öffentlich auf:
- Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung der Einwohnergemeinde Wengi
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen, welche im Oktober 2021 jeder Haushaltung zugestellt wird.
Das Budget 2022 kann ab 25. Oktober 2021 bei der Gemeindeverwaltung Wengi bezogen werden.
Rügepflicht (Art. 49 a GG): Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff VRPG).
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wengi wohnen, sowie interessierte nicht stimmberechtigte Personen, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Wer eine Mitfahrgelegenheit benötigt, meldet sich bis am Donnerstag, 11. November 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Wengi, 032 389 14 84.
Covid-19-Schutzkonzept
- An der Gemeindeversammlung gilt nach wie vor eine Maskenpflicht.
- Beim Eingang werden kostenlos Masken abgegeben.
- Die Sitzplätze werden mit genügend Abstand angeordnet. Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen die Stühle zusammenschieben.
- Es wird auf jedem Sitzplatz ein Registraturzettel aufgelegt. Die Teilnehmenden haben den Registraturzettel mit Personalien auszufüllen. Der Registraturzettel ist beim Verlassen des Versammlungslokals in eine dafür vorgesehene Urne einzuwerfen. Die Gemeindeverwaltung stellt ein sicheres Aufbewahren der Registraturzettel für eine Dauer von 14 Tagen sicher, danach werden die Unterlagen vernichtet.
- Die Versammlungsteilnehmenden werden gebeten, frühzeitig zu erscheinen, damit es zu keinen Staus beim Eingang kommt. Die Türöffnung erfolgt bereits um 19.00 Uhr.
- Beim Eingang steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Teilnehmenden werden angehalten, sich vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren.
- Nach dem Betreten der Turnhalle wird darum gebeten, sich rasch einen Sitzplatz zu suchen und auf Unterhaltungen im Stehen zu verzichten.
- Weiter gelten die übergeordneten Vorschriften von Bund und Kanton.
- Das aktualisierte Schutzkonzept wird wenige Tage vor der Versammlung unter www.wengi-be.ch publiziert.
Wengi, 4. Oktober 2021 Gemeinderat Wengi