Der Gemeinderat Wengi hat am 2. Juni 2025 folgende Verordnung mit Inkraftsetzung per 1. Juli 2025, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, erlassen:
Dienst- und Besoldungsverordnung
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation im Amtlichen Anzeiger Aarberg vom 6. Juni 2025 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.