Quellensteuer
Verantwortlich:
Externe Stelle
Beschreibung:
Bei gewissen Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) wird anstelle des ordentlichen Veranlagungsverfahrens das Quellensteuerverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass am Ort der Einkommensentstehung die Steuer abgerechnet und bezogen wird.
Die Steuern werden nicht vom Steuerpflichtigen selber abgeliefert, sondern vom Schuldner der steuerbaren Leistung, welcher den Steuerpflichtigen vertritt. Der Steuerpflichtige erhält ein um den Steuerbetrag gekürztes Einkommen. Das gesamte Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit dieser Personen unterliegt der Quellensteuer. Die Höhe der abgezogenen Quellensteuer ergibt sich aus vorgegebenen Steuertabellen, welche die persönlichen Verhältnisse und gesetzlichen Abzüge berücksichtigen.
Weitere Informationen zu der Quellensteuer finden Sie unter dem nachstehenden Link.
Dokumente:
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