Todesfall – was ist zu tun?
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Gestützt auf Artikel 11 der kant. Inventarverordnung müssen wir bei einem Todesfalls innert 7 Tagen eine Siegelung durchführen. Wir werden mit Ihnen innerhalb der Frist einen Termin vereinbaren um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Folgende Unterlagen sind bei der Aufnahme bereit zu halten:
- vorhandenes Testament
- Ehe- oder Erbvertrag
- letzte Steuererklärung
- Auszüge Sparkonten und andere Vermögenswerte
- Versicherungspolicen
- Adressen der Erben