Abmeldung Ausländer/in
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Ausländerinnen und Ausländer, die von Wengi wegziehen, müssen sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung Wengi abmelden und die neue Adresse angeben. Mitzubringen sind:
- Ausländerausweis
Anschliessend erhalten Sie einen Abmeldestempel im Ausländerausweis. Die Abmeldung erfolgt kostenlos. Die Gebühr für eine Abmeldebescheinigung (z.B. für die Krankenkasse) beträgt CHF 20.00.
Bei einem Wegzug ins Ausland sind die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz bei der Gemeindeverwaltung anzugeben. Bitte hierfür das Formular „Wegzug ins Ausland“ ausfüllen.
Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung C
Auf Gesuch hin kann die Niederlassungsbewilligung während vier Jahren aufrechterhalten werden. Ausländerinnen und Ausländer müssen ein schriftliches Gesuch (siehe weiter unten bei «Dokumente») zur Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung C einreichen.
Links:
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