Abstimmungen und Wahlen
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Stimmrecht: Alle schweizerischen Staatsangehörigen im In- und Ausland, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, sind in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt. Das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten steht allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern zu, die im Kanton wohnen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.
Stimmabgabe: Die Stimmabgabe kann persönlich oder brieflich erfolgen. Die persönliche Stimmabgabe ist nur am Abstimmungs- oder Wahlsonntag möglich. Das Abstimmungs- und Wahllokal ist von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Es befindet sich im Sitzungszimmer des Gemeindehauses, Frauchwilstrasse 11, 3251 Wengi. Das Vorgehen für die briefliche Stimmabgabe kann der Anleitung entnommen werden. Stellen Sie mit der korrekten Handhabung sicher, dass Ihre Stimmabgabe gültig ist und Ihre Stimme zählt! Bei der brieflichen Stimmabgabe muss die Ausweiskarte unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.
Vorzeitige Stimmabgabe mittels Antwortkuvert durch:
- Postzustellung (Bitte unbedingt rechtzeitig einsenden: per A-Post bis spätestens Donnerstagabend, per B-Post bis spätestens Dienstabend vor dem Abstimmungs- und Wahlsonntag)
- Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung Wengi
Einwurf in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Wengi bis spätestens Sonntag, 10.00 Uhr vor der Abstimmung bzw. den Wahlen
Link:
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