Altersrente (AHV)
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Altersrenten bei ordentlichem Rentenalter:
Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, muss ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf Kinderrente bis das jeweilige Kind das 18. Altersjahr beendet oder bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Anspruch auf eine Altersrente haben:
- Männer, welche das 65. Altersjahr vollendet haben
- Frauen, welche das 64. Altersjahr vollendet haben
Der Anspruch entsteht ab Folgemonat des ordentlichen Rentenalters.
Rentenhöhe: Die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer beträgt mindestens CHF 1’175.00, höchstens CHF 2’350.00. Bei Ehepaaren ist die Summe beider Renten auf 150% des Höchstbetrages der Rente für eine Einzelperson begrenzt. Dies bedeutet, dass die beiden Einzelrenten zusammen auf CHF 3’525.00 plafoniert werden.
Wo muss ich die Anmeldung zum Bezug der Rente einreichen?
Die Rentenanmeldung kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts
oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
Für die Berechnung und Auszahlung der Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die Ihnen bereits eine Rente ausbezahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente). Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.