Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalter)
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde Wengi einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung (Beabsichtigung des dauernden Verbleibs oder Mittelpunkt der Lebensbeziehungen) zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an.
Aufenthalter haben einen Heimatausweis bei der Gemeindeverwaltung Wengi zu hinterlegen und erhalten einen Aufenthaltsausweis. Der Heimatausweis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Die Gebühr für den Aufenthaltsausweis beträgt CHF 20.00 und ist bar zu begleichen.
Link:
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Dokumente:
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