Baugesuch
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Wer bauen will, benötigt vorgängig eine rechtskräftige Baubewilligung. Gehen Sie für die Beurteilung, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, grundsätzlich davon aus, dass alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen, aber auch die Zweckänderung, der Abbruch von Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie wesentliche Terrainveränderungen, eine Baubewilligung erfordern.
Bevor Sie Ihr Bauprojekt angehen und sich in grosse Kosten stürzen, bitten wir Sie, Kontakt mit unserer Bauverwaltung aufzunehmen:
Manfred Brülhart, Bauverwalter
032 389 08 80
manfred.bruelhart@grossaffoltern.ch
Die offiziellen Baugesuchsformulare des Kantons Bern finden Sie unter dem Link.