Datensperre
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Gemäss Art. 13 des Datenschutzgesetzes (KDSG) kann jede betroffene Person die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn
- die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
- die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
Gründe für Datensperren:
- Schutz vor Neid und Missgunst
- Schutz vor Belästigungen
- Schutz vor Neugierde
- Sicherheitsprobleme
- Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
- Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Falls Sie Ihre Daten sperren lassen möchten, füllen Sie bitte das Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private aus und senden es an die Gemeindeverwaltung Wengi.
Link:
–