Adressauskünfte
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Sie benötigen eine Adressauskunft aus dem Einwohnerregister der Gemeinde Wengi zu einer Person, welche in unserer Gemeinde wohnhaft ist oder war?
Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG).
Auf Anfrage erteilen wir an private Personen oder Organisationen folgende Daten, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird:
- Name / Vorname
- Geburtsjahr
- Heimatort/e
- Adresse in der Gemeinde Wengi oder Wegzugsdatum und Wegzugsort
Verfügt eine Person über eine Auskunftssperre, so muss ein Interessensnachweis eingereicht werden. In diesen Fällen ist eine Auskunft nur zulässig, wenn ein Gesetz die Behörde explizit zur Bekanntgabe verpflichtet oder wenn die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 10 Franken pro Person.
Link:
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Dokumente:
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