Einbürgerungen
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Sie möchten sich einbürgern lassen. Es gibt die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung. Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie bei uns am Schalter. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration SEM behandelt. Die Gesuchunterlagen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie über den Link.