Feuerungskontrolle
Verantwortlich:
Feuerungskontrolleur
Beschreibung:
Für die Reinigung von Feuerungsanlagen ist die Kreiskaminfegermeisterin / der Kreiskaminfegermeister zuständig.
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften (Umweltschutzgesetzgebung) überprüft unser Feuerungskontrolle alle zwei Jahre (jede zweite Heizperiode), ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgeführt von:
Hansrudolf Stotzer
Aarbergstrasse 15
3294 Büren an der Aare
032 351 11 26
079 628 93 79
Link:
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Dokumente:
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