Fundbüro – Gegenstand abholen, abgeben
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Das Fundbüro nimmt Fundgegenstände sowie Meldungen über verlorene Gegenstände entgegen. Das offizielle Fundbüro in Wengi führt die Gemeindeverwaltung. Die entgegengenommenen Fundgegenstände werden während einem Jahr aufbewahrt. Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird der Finder oder die Finderin nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann. Die Aufbewahrungspflicht geht damit bis zum Ablauf von 5 Jahren auf den Finder oder die Finderin über.
Ausnahmen: Persönliche Gegenstände wie Ausweise oder Schlüssel werden aus Sicherheitsgründen nicht weitergegeben.
Link:
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Dokumente:
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