Geburt / Geburtsschein
Verantwortlich:
Zivilstandsamt des Geburtsortes
Beschreibung:
Wenn das Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind die Eltern dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden. Die Gemeindeverwaltung erhält vom Zivilstandsamt direkt eine Mitteilung. Die Registrierung in der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle erfolgt danach automatisch.
Den Geburtsschein kann beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf CHF 30.00 zuzüglich Portokosten.
Link:
Dokumente:
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