Handlungsfähigkeitszeugnis
Verantwortlich:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Beschreibung:
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis stellt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland aus.
Kontaktangaben:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
Stadtplatz 33
Postfach 29
3270 Aarberg
Telefon 031 636 30 30
E-Mail: info.kesb-se@jgk.be.ch
Die Bestellung des Handlungsfähigkeitszeugnis kann direkt am Schalter, per Post oder über die E-Mail-Adresse vorgenommen werden. Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie des gültigen Ausweisdokumentes beizulegen. Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungsstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.
Dokumente:
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