Heimatausweis
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung (Mittelpunkt der Lebensbeziehungen) zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an. Die Aufenthalter haben einen Heimatausweis bei der Einwohnerkontrolle zu hinterlegen und erhalten als Bestätigung einen Aufenthaltsausweis. Der Heimatausweis wird durch die Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Die Gebühr für einen Heimatausweis beträgt CHF 20.00.
Ein Heimatausweis ist jeweils für 1 Jahr gültig, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen. Wenn der Aufenthaltsstatus weitergeführt wird, muss deshalb der Heimatausweis bei der Einwohnerkontrolle verlängert werden. Die Gebühr für eine Verlängerung des Heimatausweises oder Änderung auf eine andere Gemeinde beträgt CHF 10.00.
Link:
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Dokumente:
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