Heimatschein
Verantwortlich:
Zivilstandsamt des Heimatortes
Beschreibung:
Der Heimatschein dient als Grundlage für die Registrierung der Personendaten im Einwohnerregister des Wohnortes.
Jede Schweizerin und jeder Schweizer hat spätestens bei Volljährigkeit bei der Wohnsitzgemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen. Die Gemeindeverwaltung wird bei Erreichung der Volljährigkeit beim Zivilstandsamt des Heimatortes einen Heimatschein bestellen. Treten bei einer Person Tatsachen ein, die eine Änderung ihres Heimatscheines notwendig machen, so wird die Gemeindeverwaltung einen neuen Heimatschein bestellen. Die Gebühren werden der betroffenen Person in Rechnung gestellt.
Link:
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Dokumente:
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