Hund – An- oder Abmeldung
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Die Hunde können mit den nachstehenden Formularen an- oder abgemeldet werden. Das An- oder Abmeldeformular ist der Gemeindeverwaltung Wengi zuzustellen. Dem Anmeldeformular ist ein Nachweis, dass der Hund gechipt ist, beizulegen. Sie erhalten anschliessend eine entsprechende Bestätigung.
Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August über 6 Monate alt sind. Im Monat August erhalten alle angemeldeten Hundehalterinnen und Hundehalter die Rechnung für die Hundetaxe für das laufende Jahr.
Bei Ersthundehalter:
Die Gemeindeverwaltung erfasst die Personendaten von Hundehalterinnen und Hundehalter in der Amicus Datenbank. Die Hundehalterin oder der Hundehalter erhalten eine Bestätigung.
Personen, die bereits einen Hund halten oder hielten:
Der neue Hund kann ohne vorherige Meldung bei der Gemeinde direkt vom Tierarzt registriert werden. Bei Adressänderungen nimmt die Gemeinde die entsprechende Mutation in der Amicus Datenbank vor.
Link:
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