Hundetaxe
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August über 6 Monate alt sind. Im Monat August erhalten alle angemeldeten Hundehalterinnen und Hundehalter die Rechnung für die Hundetaxe für das laufende Jahr.
Hundehalter/innen, welche neu zugezogen sind oder über einen neuen Hund verfügen, haben ihren Hund laufend bei der Gemeindeverwaltung Wengi zu melden. Dasselbe gilt, wenn sie keinen Hund mehr halten. Bitte benutzen Sie hierfür die Formulare, welche Sie unter Dokumente finden. Die ausgefüllten Formulare sind der Gemeindeverwaltung Wengi zuzustellen. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.
Die Hundetaxe in der Gemeinde Wengi beträgt CHF 80.00.
Link:
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