Jahresrechnung
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Die Jahresrechnung zeigt die finanziellen Geschäftsfälle der Gemeinde während eines Jahres und die Aktiven und Passiven an einem bestimmten Stichtag auf. Dabei gilt für alle Gemeinden das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12., der Stichtag ist zwingend der 31.12. des Jahres.
Die Jahresrechnung gilt auch als «Rechenschaftsbericht» des Gemeinderates über die Haushaltsführung. Sie weist nach, ob die budgetierten Vorgaben auch eingehalten wurden oder begründet allfällige Abweichungen.
Die Jahresrechnung muss vom zuständigen Organ, den Stimmberechtigten (Gemeindeversammlung), bis spätestens Ende Juni des folgenden Jahres genehmigt werden. Zuvor muss die Jahresrechnung durch das Kontrollorgan der Gemeinde geprüft worden sein.
Die Jahresrechnung setzt sich zusammen aus
– der Bilanz
– der Erfolgsrechnung
– der Investitionsrechnung
– der Geldflussrechnung
– dem Anhang
Link:
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Dokumente:
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