Kindes- und Erwachsenenschutz
Verantwortlich:
Externe Stelle
Beschreibung:
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Damit werden die bisherigen vormundschaftlichen Behörden der Gemeinde durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst.
Für die Gemeinde Wengi ist das KEBS Seeland zuständig:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
Stadtplatz 33
Postfach 29
3270 Aarberg
Telefon 031 636 30 30
Fax 031 634 51 96
E-Mail: info.kesb-se@jgk.be.ch
Dokumente:
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