Niederlassungsausweis
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben und in Wengi angemeldet sind, erhalten als Anmeldebestätgung einen Niederlassungsausweis. Dieser muss bis zum Wegzug aufbewahrt werden und behält bis zur Änderung der Personalien bzw. Angaben seine Gültigkeit. Bei einem Wegzug aus Wengi müssen Sie den Niederlassungsausweis bei der Abmeldung mitbringen und der Gemeindeverwaltung abgeben.
Die angemeldeten Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter erhalten einen Aufenthaltsausweis.
Die Gebühr für den Niederlassungs- und Aufenthaltsausweis beträgt CHF 20.00 und wird anlässlich der Anmeldung erhoben.
Link:
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Dokumente:
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