Prämienverbilligung Krankenkasse
Verantwortlich:
Externe Stelle
Beschreibung:
Die Prämienverbilligung ist ein Beitrag (Reduktion) an die Krankenversicherungsprämie (Grundversicherung) und wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Die Beiträge der öffentlichen Hand sind für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Link.
Bei Fragen können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Telefon: 031 636 45 00 (Prämienverbilligung und Obligatorium)
Telefon: 031 633 76 55 (allgemeine Anfragen)
E-Mail: asv.pvo@be.ch
Dokumente:
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