Selbständigerwerbende
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die :
- unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie
- in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Zeitlich gesehen müssen Selbständigerwerbende Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), zur Invalidenversicherung (IV) und nach den Bestimmungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vom 1. Januar an zahlen, der auf ihren 17. Geburtstag folgt. Sie sind aber weder obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, noch gegen Unfall und sind auch nicht den Bestimmungen über die berufliche Vorsorge (BVG) unterstellt.
Falls Sie eine Anmeldung an die Ausgleichskasse des Kantons Bern wünschen, bitten wir Sie, den untenstehenden Fragebogen komplett auszufüllen und mit den notwendigen Belegen an die zuständige AHV-Zweigstelle Ihres Geschäftssitzes zurückzusenden. Falls Ihr Geschäftssitz in Wengi ist, können Sie die Unterlagen an die AHV-Zweigstelle Wengi, Frauchwilstrasse 11, 3251 Wengi senden.
Wenn Sie Angestellte beschäftigen, sind zudem die Formulare «Anmeldung für Arbeitgebende» und «Eintrittsmeldung in den Betrieb» auszufüllen und bei der zuständigen AHV-Zweigstelle einzureichen.
Auf www.easygov.swiss können angehende Unternehmerinnen und Unternehmer ihre neue Firma direkt bei den zuständigen Behörden für das Handelsregister, die AHV, die Mehrwertsteuer oder die Unfallversicherungen anmelden. Unternehmen, die bereits im Handelsregister erfasst sind, können ihre Einträge online bearbeiten.