Amtliche Bewertung
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Amtlicher Wert: Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt. Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen.
Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Für jedes Grundstück wird auf der Gemeindeverwaltung ein Protokoll geführt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Nutzniesserinnen und Nutzniesser können die Grundstückprotokolle einsehen oder Kopien gegen eine Gebühr von CHF 5.00 pro Protokoll anfordern. Haben Sie nach der Akteneinsicht auf der Gemeinde und nach der Lektüre der Erläuterungen zur steuerlichen Bewertung von Grundstücken und Liegenschaften weitere Fragen zur Bewertung Ihres Grundstückes, dann wenden Sie sich direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Bern:
- Für nichtlandwirtschaftliche Bewertungen
Telefon 031 633 66 40
Dienstag und Freitag jeweils 08.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr - Für landwirtschaftliche Bewertungen
Telefon 031 633 66 43
Donnerstag jeweils 08.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr
Eigenmietwert: Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser Mietwert entspricht dem Betrag, den der Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würde bzw. der Mieter als Miete bezahlen müsste.
In der Gesetzgebung von Bund und Kanton gibt es einen wichtigen Unterschied: So erlaubt das bernische Steuergesetz, Eigenmietwerte unter Berücksichtigung der Förderung nach Eigentumsbildung und Selbstvorsorge massvoll festzulegen, während für den Bund die Forderung nach Besteuerung zum Marktwert gilt. Diese unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben bewirken, dass jeweils zwei verschiedene Eigenmietwerte festgesetzt werden: ein etwas höherer für die Direkte Bundessteuer und ein tieferer für die Kantons- und Gemeindesteuern.
Link:
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Dokumente:
Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften im Kanton Bern:
wl_erl-amtliche-bewertung_de
Nichtlandwirtschaftliche Bewertungsnormen
ev_ab_nichtlandwirtschaftliche-bewertungsnormen_de