Arbeitsamt
Verantwortlich:
RAV
Beschreibung:
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt ab 1. Januar 2013 nicht mehr bei den Gemeinden. Jede arbeitslose Person muss sich bei einer RAV-Stelle melden.
Melden Sie sich so früh als möglich, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei einem RAV im Kanton Bern an. Die Beratungsgespräche finden beim zuständigen RAV Ihres Wohnsitzes statt. Für Wengi ist folgendes RAV zuständig:
RAV Lyss
Bahnhofstrasse 9
Postfach 124
3250 Lyss
031 636 04 70
Anmeldung beim RAV:
Bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Personalausweis: Identitätskarte, Pass, Führerausweis oder Ausländerausweis
- Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, Zertifikate)
- Letzter Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben
Dokumente:
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