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Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Unterschriften
Verantwortlich:
Notarin oder Notar
Beschreibung:
Die Einwohnergemeinden dürfen keine Unterschriften beglaubigen. Im Kanton Bern müssen Unterschriften von Privaten durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden.