Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Montag, 8. Juni 2026, 20:00 Uhr, im Schulhaus Reuental, Wengi
Traktanden
1.Jahresrechnung 2025 – Genehmigung
2.Datenschutz – Jährlicher Bericht der Aufsichtsstelle
3.Wahlen – 1 Mitglied des Gemeinderates – Ersatzwahl infolge Demission
4.Verkehrskonzept – Konsultativabstimmung
– Massnahme 7 «Temporeduktion Scheunenberg» – Tempo 30 oder Tempo 50
5.Reglement zur Übertragung der Aufgaben im Bereich der besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule der Einwohnergemeinde Wengi – Genehmigung Aufhebung
6.Verschiedenes
Gegen das Protokoll der Versammlung vom 10. November 2025 sind während der Auflagefrist keine Einsprachen eingegangen. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt.
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi vom 8. Juni 2026 wird vom 16. Juni 2026 bis 15. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung Wengi zur Einsichtnahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls beim Gemeinderat Wengi schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Wengi OgR).
Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung stehen unter www.wengi-be.ch zur Verfügung oder können bei der Gemeindeverwaltung Wengi bezogen werden.
Das Reglement zu Traktandum 5 liegt 30 Tage vor der Versammlung, also vom 8. Mai 2026 bis 8. Juni 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen, welche im Mai 2026 jeder Haushaltung zugestellt wird.
Rügepflicht (Art. 49 a Gemeindegesetz GG): Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Wengi wohnen, sowie interessierte nicht stimmberechtigte Personen, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Wengi, 5. Mai 2026 Der Gemeinderat
—————————————
Publiziert im Anzeiger Aarberg vom 8. Mai 2026
Unterlagen:

