In den Verwaltungskreisen

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gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt.

Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Die Situation wird regelmässig neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17:00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

 

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53

Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

 

Regierungsstatthalteramt Seeland

Amthaus

Stadtplatz 33

3270 Aarberg

Tel. 031 636 30 00