Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Montag, 16. November 2026, 20:00 Uhr im Schulhaus Reuental, Wengi
Traktanden
1.Finanzplan 2026 – 2031 – Orientierung
2.Budget 2027 – Genehmigung
Festsetzen der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer
3.Schulhaus Reuental – Sanierung Etappe 1 plus – Genehmigung Verpflichtungskredit
4.Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte im Bereich AHV-Zweigstelle der Einwohnergemeinde Wengi – Genehmigung
5.Verschiedenes
Gegen das Protokoll der Versammlung vom 8. Juni 2026 sind während der Auflagefrist keine Einsprachen eingegangen. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt.
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi vom 16. November 2026 wird vom 23. November 2026 bis 22. Dezember 2026 bei der Gemeindeverwaltung Wengi zur Einsichtnahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls beim Gemeinderat Wengi schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Wengi OgR).
Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung stehen ab 19. Oktober 2026 unter www.wengi-be.ch zur Verfügung oder können bei der Gemeindeverwaltung Wengi bezogen werden.
Das Reglement zu Traktandum 4 liegt 30 Tage vor der Versammlung, also vom 16. Oktober 2026 bis 16. November 2026, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen, welche im Oktober 2026, jeder Haushaltung zugestellt wird.
Rügepflicht (Art. 49 a Gemeindegesetz GG): Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, nach der Gemeindeversammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wengi wohnen, sowie interessierte nicht stimmberechtigte Personen, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Wengi, 6. Oktober 2026 Der Gemeinderat
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Publiziert im Anzeiger Aarberg vom 9. Oktober 2026
Unterlagen
Traktandum 3 – Konzeptstudie Schulraumerweiterung Erker
Traktandum 3 – Grundriss UG Schulhaus

