Einwohnergemeinde Wengi
Inkrafttreten von Verordnungen
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wengi an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 folgende Verordnungen erlassen hat:
- Abfalltarif Grundgebühren der Einwohnergemeinde Wengi
- Gebührentarif der Einwohnergemeinde Wengi
Die Verordnungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Verordnungen können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Wengi eingesehen werden. Zudem sind die Erlasse auf der Website der Einwohnergemeinde Wengi unter www.wengi-be.ch verfügbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland erhoben werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Abfalltarif Grundgebühren der Einwohnergemeinde Wengi
Gebührentarif der Einwohnergemeinde Wengi
Wengi, 23. Oktober 2026 Gemeinderat Wengi

