Einwohnergemeinde Wengi

 

Inkrafttreten von Verordnungen

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wengi an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 folgende Verordnungen erlassen hat:

  • Abfalltarif Grundgebühren der Einwohnergemeinde Wengi
  • Gebührentarif der Einwohnergemeinde Wengi

Die Verordnungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Verordnungen können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Wengi eingesehen werden. Zudem sind die Erlasse auf der Website der Einwohnergemeinde Wengi unter www.wengi-be.ch verfügbar.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland erhoben werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).

Abfalltarif Grundgebühren der Einwohnergemeinde Wengi

Gebührentarif der Einwohnergemeinde Wengi

Wengi, 23. Oktober 2026                                                                              Gemeinderat Wengi