Montag, 27. Juni 2022, 20.00 Uhr im Schulhaus Reuental, Wengi

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2021 – Genehmigung
  2. Datenschutz – Jährlicher Bericht Aufsichtsstelle
  3. Teilrevision Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Wengi – Genehmigung
  4. Liegenschaft Schulhaus Scheunenberg, Lyss-Strasse 1, Wengi, Grundbuch-Nr. 124, Gemeinde Wengi und Nr. 1411, Gemeinde Grossaffoltern
    4.1.  Überführung vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen (Entwidmung) – Genehmigung
    4.2.  Verkauf – Genehmigung
  5. Verschiedenes

Gegen das Protokoll der Versammlung vom 15. November 2021 sind während der Auflagefrist keine Einsprachen eingegangen. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wengi vom 27. Juni 2022 wird vom 4. Juli 2022 bis 2. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung Wengi zur Einsichtnahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls beim Gemeinderat Wengi schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).

Die Teilrevision des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Wengi, Traktandum 3, liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Wengi öffentlich auf.

Das Organisationsreglement (Teilrevision) und die Jahresrechnung 2021 sind auf der Website der Einwohnergemeinde Wengi unter www.wengi-be.ch zu finden oder können bei der Gemeindeverwaltung Wengi bezogen werden.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen, welche im Juni 2022 jeder Haushaltung zugestellt wird.

Rügepflicht (Art. 49 a GG): Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff VRPG).

Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wengi wohnen, sowie interessierte nicht stimmberechtigte Personen, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Wengi, 16. Mai 2022

Der Gemeinderat