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Kontakt Gemeindeverwaltung

Gemeindeverwaltung Wengi
Frauchwilstrasse 11
, 3251 Wengi
032 389 14 84
info@wengi-be.ch

  • Dienstag:8:00 – 11:45 Uhr
  • Donnerstag:16:00 – 18:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Wengi
Frauchwilstrasse 11
, 3251 Wengi
032 389 14 84     info@wengi-be.ch

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Sie sind hier:Home/Verwaltung/Amtliche Bewertung

Amtliche Bewertung

Verantwortlich:

Gemeindeverwaltung

Beschreibung:

Amtlicher Wert: Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt. Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen.

Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Für jedes Grundstück wird auf der Gemeindeverwaltung ein Protokoll geführt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Nutzniesserinnen und Nutzniesser können die Grundstückprotokolle einsehen oder Kopien gegen eine Gebühr von CHF 5.00 pro Protokoll anfordern. Haben Sie nach der Akteneinsicht auf der Gemeinde und nach der Lektüre der Erläuterungen zur steuerlichen Bewertung von Grundstücken und Liegenschaften weitere Fragen zur Bewertung Ihres Grundstückes, dann wenden Sie sich direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Bern:

  • Für nichtlandwirtschaftliche Bewertungen
    Telefon 031 633 66 40
    Dienstag und Freitag jeweils 08.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr
  • Für landwirtschaftliche Bewertungen
    Telefon 031 633 66 43
    Donnerstag jeweils 08.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr

Eigenmietwert: Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser Mietwert entspricht dem Betrag, den der Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würde bzw. der Mieter als Miete bezahlen müsste.

In der Gesetzgebung von Bund und Kanton gibt es einen wichtigen Unterschied: So erlaubt das bernische Steuergesetz, Eigenmietwerte unter Berücksichtigung der Förderung nach Eigentumsbildung und Selbstvorsorge massvoll festzulegen, während für den Bund die Forderung nach Besteuerung zum Marktwert gilt. Diese unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben bewirken, dass jeweils zwei verschiedene Eigenmietwerte festgesetzt werden: ein etwas höherer für die Direkte Bundessteuer und ein tieferer für die Kantons- und Gemeindesteuern.

 

Link:

–

 

Dokumente:

Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften im Kanton Bern

Nichtlandwirtschaftliche Bewertungsnormen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Wengi
Frauchwilstrasse 11

3251 Wengi

Telefon: 032 389 14 84
Mail: info@wengi-be.ch

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Rechtliches
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Öffnungszeiten

  • Dienstag:8:00 – 11:45 Uhr
  • Donnerstag:16:00 – 18:00 Uhr

Ausserhalb der Öffnungszeiten können telefonisch Termine vereinbart werden.

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