Verantwortlich:
RAV
Beschreibung:
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt ab 1. Januar 2013 nicht mehr bei den Gemeinden. Jede arbeitslose Person muss sich bei einer RAV-Stelle melden.
Melden Sie sich so früh als möglich, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei einem RAV im Kanton Bern an. Die Beratungsgespräche finden beim zuständigen RAV Ihres Wohnsitzes statt. Für Wengi ist folgendes RAV zuständig:
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung Biel
Zentralstrasse 63
Postfach
2501 Biel/Bienne
031 636 70 00
Anmeldung beim RAV:
Bitte bringen Sie zur persönlichen Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Staatsangehörige:
- Identitätskarte, Pass oder Führerausweis
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
Bewerbungsdossier:
- Eine Kopie Ihres vollständigen Bewerbungsdossiers, inklusive aktuellem Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und Diplomen.
Weitere wichtige Dokumente:
- Eine Kopie Ihres letzten Arbeitsvertrages
- Eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens
- Arztzeugnisse, falls Sie wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeiten können
- Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen

