Steuererklärung – Fristenverlängerung
Verantwortlich:
Externe Stelle
Beschreibung:
Ordentliche Steuererklärung
Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.
Unterjährige Steuererklärung und Todesfälle
Bei Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland oder bei einem Todesfall ist die Einreichefrist jeweils auf dem Brief zur Steuererklärung vermerkt.
Fristenverlängerung
Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern können Sie ein Gesuch um Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online (ZPV, BE-Login), telefonisch, schriftlich oder am Schalter der Steuerverwaltung einreichen.
Einreichefrist 15.03 / 15.05. | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief), telefonisch, Schalter |
Fristverlängerung bis 15.07. | gebührenfrei | CHF 20.00 |
Fristverlängerung bis 15.09. | CHF 20.00 | CHF 40.00 |
Fristverlängerung bis 15.11. | CHF 40.00 | CHF 60.00 |
Das Gesuch um Fristverlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Einreichefrist für die Steuererklärung einzureichen.
Dokumente:
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