Einwohnergemeinde Wengi

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 6 des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Wengi am 29. Juni 2026 folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Nachkredits von CHF 60’000.00 zu Lasten des Kontos 9630.3430.01, Baulicher Unterhalt Liegenschaften Finanzvermögen, für den Ersatz der Küche in der
4.5-Zimmerwohnung des Gemeindehauses Wengi

Gemäss Art. 11 des OgR unterliegt dieser Nachkreditbeschluss des Gemeinderates (einmalige Ausgaben ab CHF 50’000.00 bis CHF 100’000.00) dem

Referendum (fakultative Volksabstimmung)

Die Unterlagen liegen in der Gemeindeverwaltung Wengi und auf der Gemeindewebsite www.wengi-be.ch öffentlich auf.

Auflage- und Referendumsfrist: 13. Juli 2026 bis 11. August 2026
Auflage- und Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung, 3251 Wengi
Erforderliche Unterschriften: Mindestens 26 Stimmberechtigte (5 %) können während der 30-tägigen Referendumsfrist verlangen, dass das Geschäft der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Wengi, 6. Juli 2026

Gemeinderat Wengi

Stimmregister per 29.06.2026 für Publikation faktultatives Referendum

Publikation Offertvergleich Küchenersatz 4.5 Zimmerwohnung Gemeindehaus